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Wechsel zwischen Gemeinde und Schule

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Deutsch als Zweitsprache

Verantwortliche

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die mit noch ungenügenden Deutschkenntnissen in die Volksschule eintreten, werden besonders gefördert. Zudem gelten besondere Beurteilungs- und Promotionsbestimmungen.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, gehört zum Grundauftrag der Volksschule. Die besondere Förderung dient dem gezielten Erwerb von Deutsch als Zweitsprache. Sie soll die betroffenen Schülerinnen und Schüler beim Aufbau der notwendigen unterrichtssprachlichen Kompetenzen unterstützen, damit sie möglichst rasch dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können. In den Fächern, in denen sie aufgrund ihrer Fremdsprachigkeit die lehrplanmäßigen Lernziele voraussichtlich nicht erreichen können, sind angepasste Lernziele vorgesehen.

Der Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder ist für die Eltern kostenlos.

Die Anmeldung erfolgt automatisch mit der Schulanmeldung des Kindes.